Manche Bewertungen gehen so weit unter die Gürtellinie, dass sich schnell die Frage stellt: Ist das nicht sogar strafbar? Die Antwort ist häufiger Ja, als viele denken, aber eine Strafanzeige ist nicht automatisch der schnellste Weg zu dem, was du eigentlich willst: dass die Bewertung verschwindet. Dieser Beitrag ordnet die wichtigsten Straftatbestände laienverständlich ein und zeigt, welcher Weg realistisch zum Ziel führt.
Beleidigung
Eine Beleidigung liegt vor, wenn jemand deine Ehre durch eine herabsetzende Äußerung angreift, ohne dass es dabei um eine überprüfbare Tatsache geht. Klassische Beispiele in Bewertungen sind Beschimpfungen, abwertende Bezeichnungen oder pauschale Herabwürdigungen deiner Person, die keinen erkennbaren Bezug mehr zu einer konkreten Leistung haben. "Frechheit, wie hier gearbeitet wird" ist scharfe Kritik mit Sachbezug. "Diese Leute sind einfach nur [Beleidigung]" ist ein Angriff auf deine Person ohne inhaltlichen Kern – und genau diese Grenze ist entscheidend.
Üble Nachrede
Üble Nachrede betrifft Tatsachenbehauptungen über dich oder dein Unternehmen, die geeignet sind, dich verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen, ohne dass die Person, die sie aufstellt, weiß, ob sie wahr sind. Anders als bei der Beleidigung geht es hier also um eine konkrete Behauptung, deren Wahrheitsgehalt zumindest zweifelhaft ist. Eine Bewertung, die pauschal Vorwürfe streut, die sich nicht belegen lassen, kann in diese Kategorie fallen.
Verleumdung
Verleumdung ist die verschärfte Form der üblen Nachrede: Hier weiß die Person, die die Behauptung aufstellt, sogar, dass sie unwahr ist, verbreitet sie aber trotzdem. Das ist die schwerste der drei Kategorien, weil bewusste Täuschung nachgewiesen werden muss – und genau das macht sie in der Praxis auch am schwierigsten zu beweisen.
Wichtig: Meinungen sind (fast) immer erlaubt
Alle drei Straftatbestände setzen voraus, dass es um eine Tatsachenbehauptung oder einen reinen persönlichen Angriff geht. Eine subjektive Meinung, so unangenehm oder überzogen sie formuliert sein mag, ist durch die Meinungsfreiheit geschützt und in aller Regel weder strafbar noch löschbar. "Der Service hat mir nicht gefallen" bleibt stehen, auch wenn du es anders erlebt hast. Diese Abgrenzung ist der Kern fast jeder rechtlichen Auseinandersetzung um Bewertungen.
Strafanzeige vs. zivilrechtliche Löschung: zwei verschiedene Ziele
Hier liegt der Punkt, den viele Betriebe zunächst verwechseln: Eine Strafanzeige verfolgt ein anderes Ziel als eine Löschung.
- Die Strafanzeige richtet sich gegen die Person und soll strafrechtliche Konsequenzen (Geldstrafe, in seltenen Fällen mehr) nach sich ziehen. Das Verfahren läuft über die Staatsanwaltschaft, dauert oft Monate, und selbst bei einer Verurteilung verschwindet die Bewertung dadurch nicht automatisch von Google.
- Der zivilrechtliche Weg zielt direkt auf die Entfernung der Bewertung, unabhängig davon, ob es zu einer Verurteilung kommt. Hier reicht es, gegenüber Google mit einer nachvollziehbaren Begründung darzulegen, warum die Aussage rechtswidrig ist. Eine Übersicht, welche Google-Bewertungen sich auf diesem Weg tatsächlich löschen lassen, zeigt, worauf es bei der Begründung ankommt.
Was eine Anzeige realistisch bringt – und was nicht
Eine Strafanzeige kann bei besonders schweren Fällen sinnvoll sein, etwa wenn du der Person eine klare Botschaft senden willst oder ein grundsätzliches Exempel statuieren möchtest. Was eine Anzeige aber in der Praxis selten leistet: eine schnelle Löschung der Bewertung. Strafverfahren sind auf Sanktionierung ausgelegt, nicht auf die Bereinigung deines Google-Profils. Ermittlungsverfahren gegen unbekannt, weil der Verfasser anonym ist, werden zudem häufig eingestellt, bevor überhaupt etwas passiert. Ist der Verfasser bekannt, kann alternativ eine Unterlassungserklärung wegen der Google-Bewertung ein wirksamerer Hebel sein, um weitere Äußerungen dieser Art zu unterbinden.
Warum der zivilrechtliche Weg meist schneller zum Ziel führt
Willst du in erster Linie, dass die Bewertung verschwindet, ist der direkte Weg über eine begründete Löschanfrage bei Google in aller Regel schneller und planbarer als der Umweg über eine Anzeige. Du musst nicht auf ein Ermittlungsverfahren warten, sondern kannst die rechtliche Einordnung direkt gegenüber der Plattform vorbringen. Eine Strafanzeige ist damit kein Ersatz für die Löschung, sondern allenfalls eine zusätzliche, parallele Option für besonders gravierende Fälle.
Diese Einordnung ersetzt keine rechtliche Beratung im Einzelfall – ob eine konkrete Bewertung strafrechtlich relevant ist, hängt immer von der genauen Formulierung ab. Wenn du unsicher bist, wie deine Bewertung einzuordnen ist und welcher Weg tatsächlich zur Löschung führt, hilft dir eine kostenlose Prüfung von Review Held bei der realistischen Einschätzung.
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